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EU-Datenschutzgrundverordnung

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) (PDF: 458 KB) ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und soll zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geben. Mit einem modernen Datenschutz auf europäischer Ebene will die DS-GVO Lösungen zu Fragen bieten, die sich durch „Big Data“ und neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.

Das Europäische Parlament hat die DS-GVO am 14. April 2016 mit breiter Mehrheit angenommen. Sie wird am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam und bildet dann den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen müssen ihre Geschäftsabläufe bis zum 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anpassen.

Die DS-GVO wird zahlreiche Neuerungen gegenüber der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 enthalten. Hierzu zählen unter anderem ausdrückliche Regelungen zu Profilbildungen sowie zum "Recht auf Vergessenwerden". Das ausdrücklich normierte sogenannte "Marktortprinzip" sorgt zudem dafür, dass die DS-GVO Anwendung auf Datenverarbeiter findet, die nicht in der Europäischen Union niedergelassen sind, wenn eine Datenverarbeitung dazu dient, in der Europäischen Union ansässigen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

Quelle:  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html