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BilMoG

Seit dem 1.1.2010 findet das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Deutschland Anwendung.

Es beinhaltet viele Maßnahmen zur Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Zum Beispiel können Sie als Einzelkaufmann von der Buchhaltungspflicht befreit werden.

Durch das BilMoG soll die Aussagekraft des Jahresabschlusses verbessert werden und die Vergleichbarkeit mit internationalen Jahresabschlüssen verbessert werden, da sich mit dem BilMog das HGB an die IFRS Richtlinien annähert.

Wir erläutern Ihnen gerne die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.