Innovationsförderungen für die Region
Bund und Länder stärken Innovationsförderung in der Regionalpolitik
Bund und Länder haben die Förderregeln für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (PDF: 2 MB) novelliert. Mit den neu hinzu kommenden und angepassten Maßnahmen werden Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in strukturschwachen Regionen gestärkt. Die Neuerungen umfassen insbesondere zusätzliche Maßnahmen für spezielle Energieinfrastrukturen, die Erweiterung der Breitbandförderung sowie verbesserte Förderbedingungen für Innovationscluster, für Schulungsmaßnahmen und für die Bildung von Humankapital. Im Mittelpunkt der GRW steht weiterhin die Förderung von Unternehmensinvestitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur. Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Unser Ziel ist ein integriertes Fördersystem für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland mit der GRW als Anker. Wir müssen hier frühzeitig neue Schwerpunkte setzen, um strukturschwache Regionen in Ost und West für kommende Entwicklungen fit zu machen. Deshalb erhöhen wir beispielsweise unseren Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Durch eine schrittweise Reform der GRW werden wir Wachstum und Innovationen in den strukturschwachen Regionen noch mehr stärken." Die Änderungen sind erste Schritte für den Aufbau eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen nach dem Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019. Neben der GRW sollen künftig auch andere, bisher nur auf Ostdeutschland ausgerichtete Instrumente, für alle strukturschwachen Regionen in Deutschland zur Verfügung stehen. Dies gilt zum Beispiel für die Programme "Unternehmen Region" oder "Inno-KOM-Ost". Bund und Länder erarbeiten derzeit auf der Basis des kürzlich veröffentlichten Gutachtens "Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020" weitere Vorschläge zur Stärkung des Wachstums- und Innovationspotenzials.
Quelle: www.bmwi.de