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Gesetz bringt längere Abgabefristen für Steuererklärungen erst ab 2019

In diesem Jahr ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung gilt aber erst für Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Zum Jahreswechsel informierten einige Medien über geänderte Abgabefristen für die Steuererklärung. Grund ist das in diesem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Aber Achtung: Die Gesetzesänderung gilt erst für Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Zwar ist die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung eine der wesentlichen Änderungen, die dieses Gesetz mit sich bringt. Allerdings greift diese veränderte Regelung entgegen einiger Medienberichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018.
 
So kann die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Für die Jahressteuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31. Mai des Folgejahres. Auch beratene Steuerbürger bekommen ab der Jahressteuererklärung für das Jahr 2018 mehr Zeit: In diesem Fall verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres. 

Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de