Treuhänderische Verwaltung
Wirtschaftsprüfern ist das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben gesetzlich eingeräumt. Ihre strengen Berufsregeln gewährleisten, dass sie die ihnen anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen.
Wie die Treuhandaufgaben im Einzelnen auszugestalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen oder gesetzlichen Auftrag. Zu den treuhänderischen Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer wahrnehmen, gehören:
- Vermögensverwaltung
- Notgeschäftsführung
- Sequestration
- Konkurs-/Vergleichsverwaltung
- Interessenwahrung im Gläubigerausschuss
- Liquidation
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung.