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Treuhänderische Verwaltung

Wirtschaftsprüfern ist das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben gesetzlich eingeräumt. Ihre strengen Berufsregeln gewährleisten, dass sie die ihnen anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen.

Wie die Treuhandaufgaben im Einzelnen auszugestalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen oder gesetzlichen Auftrag. Zu den treuhänderischen Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer wahrnehmen, gehören:

  • Vermögensverwaltung
  • Notgeschäftsführung
  • Sequestration
  • Konkurs-/Vergleichsverwaltung
  • Interessenwahrung im Gläubigerausschuss
  • Liquidation
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung.