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Gutachten

Unter Berufung auf ihren Berufseid dürfen Wirtschaftsprüfer auch als Sachverständige in Fragen der wirtschaftlichen Betriebsführung auftreten. Sie können Aufträge als Gutachter in Schiedsverfahren annehmen. Bei Auseinandersetzungen - z.B. über die Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter - ziehen vielfach die Gerichte einen Wirtschaftsprüfer als Gutachter hinzu.

Dieses Erfahrungspotential veranlasst auch Unternehmen, Anteilseigner und Privatpersonen, Wirtschaftsprüfer mit betriebswirtschaftlichen Gutachten aller Art zu beauftragen. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die umfassende Bewertung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen, zumeist im Zusammenhang mit deren Kauf oder Verkauf.